Sindelfingen, 01.08.2021

Hygienekonzept für unsere Traumwanderungen

Wir dürfen zwar wieder Wandern, aber die Pandemie ist noch lange nicht ausgestanden. Es ist daher nach wie vor wichtig, zum Schutz der eigenen Gesundheit und der unserer Mitmenschen die nachfolgenden Regelungen zu beachten:

Information zum Virus vorab:

Der Corona-Virus wird überwiegend durch Tröpfchen übertragen, die insbesondere beim Husten, Niesen oder Sprechen entstehen. Die virushaltigen Tröpfchen schweben in der Luft, können von anderen Menschen eingeatmet werden und gelangen so auf die Schleimhäute der Atemwege.

Auch über Hände, die mit virushaltigen Sekreten in Kontakt gekommen sind, werden die Viren weitergereicht (z.B. beim Händeschütteln). Werden anschließend Mund, Nase oder Augen berührt, können Coronaviren über die Schleimhäute in den Körper eindringen.

Auch wenn jetzt Lockerungen beschlossen wurden, gelten weiterhin Regelungen, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Mit der Verordnung vom 26.07.2021 ist es wieder erlaubt, dass Gruppen aus mehr als zwei Haushalten im öffentlichen Raum miteinander unterwegs sind. Abstands- und Hygieneregeln müssen nach wie vor eingehalten werden.

Die Wanderführer/-innen sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass kein Infektionsrisiko für die Teilnehmenden besteht.

Unter Umständen können also nicht die im Wanderplan vorgesehenen Angebote stattfinden, sondern es müssen unter Umständen Alternativen gefunden werden, um die Regelungen der Corona-Verordnung umzusetzen:

  1. Teilnehmer müssen sich anmelden. Der Wanderführer führt eine Teilnehmerliste. Teilnehmer, die kurzfristig dazu kommen, müssen ihre Kontaktdaten (Vor- und Zuname, Telefonnummer, Adresse, Datum und Dauer der Wanderung) bekanntgeben. Teilnehmer mit Erkältungssymptomen (Atemwegsinfekt, erhöhte Temperatur) oder Kontakt zu Infizierten in den vergangenen 14 Tagen müssen von der Wanderung ausgeschlossen werden.
  2. Die Gruppengröße ist auf 20 Teilnehmer zu begrenzen.
  3. Teilnehmer müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung (mind. medizinischer Mund-Nasen-Schutz) dabeihaben, Handdesinfektionsmittel ist empfehlenswert.
  4. Bei der Begrüßung muss der Wanderführer auf die Regelungen hinweisen:
    • Abstand halten
    • Körperkontakt vor, während und nach der Wanderung vermeiden (Hände schütteln u.ä.)
    • Nachfragen, ob jemand Erkältungssymptome oder Kontakt zu Infizierten hatte.
  5. Zur besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet, selbstverständlich sind damit immer alle Geschlechter gemeint.
  6. Anreise: ÖPNV nur mit Mund-Nasen-Bedeckung. Wenn Anreise im eigenen Pkw erforderlich ist, nur Personen aus dem eigenen Haushalt mitnehmen.
  7. Der Abstand von 1,5 m zu den Mitwanderern ist wenn möglich einzuhalten. Wichtig ist, Rücksicht aufeinander und auf andere Wandergruppen im öffentlichen Raum zu nehmen.
  8. Teilnehmerlisten müssen 4 Wochen aufbewahrt werden, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können.
  9. Sollte innerhalb von 2 Wochen nach der Wanderung bei einem der Teilnehmer eine Covid-19 Infektion diagnostiziert werden, muss dies über den Wanderführer sofort ans Gesundheitsamt gemeldet werden, damit entsprechende Quarantänemaßnahmen einleiten werden können.